Hygienekonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk

zum Schutz der Gesundheit in der Zeit der Corona-Pandemie entsprechend der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (Stand 02.12.2021)

 

A. Gottesdienst – allgemeine Hygieneregeln 

 

Für den Zutritt zu Gottesdiensten gilt grundsätzlich die 3G-Regel, beim „Gottesdienst anders“ sowie am Heilig Abend in Niederdorf um 23 Uhr, sowie in Straelen in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche zu den Gottesdiensten gilt die 2G-Regel. 

 

Bei gottesdienstlichen Feiern und Veranstaltungen in Innenräumen wahren wir zwischen Teilnehmenden in alle Richtungen 1,5 Meter Abstand. 

Hausgemeinschaften und Familienangehörige aus dem gleichen Haushalt sowie negativ getestete, genesene und geimpfte Personen dürfen direkt nebeneinandersitzen. 

Sanitäranlagen (zum Händewaschen) sowie Desinfektionsmittelspender sind in gut erreichbarer Nähe. Alle Kontaktflächen sowie sanitären Anlagen werden regelmäßig desinfiziert. 

Bei jeder gottesdienstlichen Feier im Kirchraum achten die Küsterinnen und die diensthabenden Presbyter*innen grundsätzlich auf:

• Möglichkeit zur Händedesinfektion am Eingang

• Beim Hineingehen und Verlassen des Gottesdienstraumes sowie beim Bewegen in Innenräumen wird der
   Abstand von 1,5 Meter zueinander gewahrt und eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske)

   getragen.

• Offene Türen vor Beginn und nach Ende des Gottesdienstes, außerdem ist eine möglichst gute Raumbelüftung

   ist sicherzustellen.

• Tragen der medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) in allen dynamischen Situationen, im Freien ist keine

   Maske erforderlich. Falls kein Schutz vorhanden ist, wird im Eingangsbereich von der Kirchengemeinde ein

   entsprechender Schutz zur Verfügung gestellt.

• Bei Gottesdiensten im Freien ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, ein Mundschutz ist nicht
   erforderlich.

 

Gemeindegesang findet immer mit Mundschutz statt.

Einbindung von Chören und/oder anderen musikalischen Beiträgen ist nach den Hygienerichtlinien des Verbandes für Kirchenmusik in der EkiR unter Einhaltung der Coronaschutz Regeln möglich.

Von Vortragenden darf auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Hier ist dann ein Abstand zur Gemeinde von 4 Metern einzuhalten. 

Auf Körperkontakt insbesondere Händeschütteln wird verzichtet.

Mikrofone werden jeweils gegebenenfalls nur von einer Person benutzt und nach dem Gottesdienst desinfiziert. 

Kollekten werden zurzeit nur am Ausgang eingesammelt.

Zurzeit verzichten wir bis auf Weiteres auf die Feier des Abendmahls, solange die strengeren Kontaktbeschränkungen des Landes NRW Gültigkeit haben. 

Das Abendmahl wird wie folgt gefeiert: 

• Die Patene/n ist/sind so vorbereitet, dass man berührungsfrei eine Oblate nehmen kann, der Kelch ist sparsam

  gefüllt, sodass die Finger beim Eintauchen keinen Kontakt zum Wein haben können

• Wir gehen mit Maske zum Altar und stehen mit Abstand und Maske am/um den Altar

• Der/die Pfarrer*in trägt ebenfalls eine Maske

• Der Erste im Kreis nimmt eine Oblate und taucht diese in den Kelch; mit der freien Hand kann die Maske

  gelüftet und die Oblate zum Mund geführt werden

• Der Erste nimmt die Patene an sich und bietet dem Nächsten eine Oblate, der Ablauf ist dann wie im ersten

   Beispiel.

• Zum Sendungswort werden die Hände der Teilnehmer auf Schulterhöhe mit den Handflächen nach außen
   Richtung der rechten und linken Nachbarn gehalten, es findet kein Kontakt statt.

 

Bei geselligen Kontakten/Feiern wird auf ausreichenden Abstand geachtet, außerdem gilt grundsätzlich die 3G-Regel: zugelassen sind nur negativ getestete, geimpfte oder genesene Personen. Der Test muss ein anerkannter Schnelltest oder PCR-Test sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein.  

 

 

B. Richtlinien für Chöre

 

Der Chorleiter trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der Hygieneanforderungen des Hygienekonzepts durch Anleitung und Kontrolle. Er unterzeichnet eine entsprechende Erklärung; Anlage 1.

Gastchöre benennen einen Hygieneverantwortlichen, der die Verantwortung für die Sicherstellung der Hygieneanforderungen des Hygienekonzepts durch Anleitung und Kontrolle trägt. Er unterzeichnet eine entsprechende Erklärung.

Grundsätzlich gelten alle Hygiene-Regeln, die für Versammlungen zur Religionsausübung vorgeschrieben sind.

Hygieneregeln sind allen Sänger*innen im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der Probe mitzuteilen.

Alle Chormitglieder unterzeichnen eine Bestätigung (Anlage 2) über die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen, diese werden aufbewahrt.

Der Abstand zwischen Chorleiter*innen und Chorsänger*innen muss wenigstens 4 m betragen.

Für alle Chorsänger*innen gilt grundsätzlich die 2G-Regel: die Sänger*innen müssen ein Impfzertifikat oder eine Bescheinigung über den Genesenen-Status vorweisen. 

Für Chorleiter*innen gilt ausnahmsweise die 3G-Regel, die Chorleiter*innen müssen aber einen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist und während der ganzen Veranstaltung mindestens eine medizinische Maske tragen.

Alle Gegenstände (z.B. Noten, Notenmappen, Bleistifte, Getränke) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.

 

C. Richtlinien für die Arbeit in Gruppen und Arbeitskreisen sowie Freizeiten

 

Die Leitung der Gruppe / des Arbeitskreises trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse durch Anleitung und Kontrolle. Sie unterzeichnet eine entsprechende Erklärung; Anlage 3.

Hygieneregeln sind allen Gruppenmitgliedern im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

Es gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Schüler*innen gelten grundsätzlich als getestet, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Testung. Sie sind bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren grundsätzlich von 2G-Regelungen ausgenommen. Während der Schulferien müssen auch Schüler einen Test nachweisen.  

Auf eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP-2-Maske) kann in den festen Arbeitsgruppen verzichtet werden. 

Bei Freizeiten gelten die Bestimmungen der Herbergsbetriebe.

Alle für die Gruppenarbeit benötigten Gegenstände (z.B. Trinkbehältnisse, Blöcke, Stifte etc.) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.

Personen, die positiv getestet sind oder Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen, dürfen grundsätzlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

 

 

Anlage 1

Chor

 

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Tag und Zeit der Chorproben

 

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Verantwortlich für die Einhaltungen des Hygienekonzeptes der Evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk

(Vor- und Nachname, vollständige Adresse, Telefonnummer/ E-Mail-Adresse)

 

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Das Hygienekonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk 

ist mir bekannt. Ich verpflichte mich, die Einhaltung der dort aufgestellten Hygiene-anforderungen sicherzustellen.

 

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Ort, Datum                                                                  Unterschrift

 

 

Anlage 2

 

Einwilligung zur Teilnahme an Chorproben in Zeiten der COVID-19-Pandemie

 

Hiermit bestätige ich ___________________________________________

 

dass ich mit der Teilnahme an den Proben des Chores

 

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in Zeiten der Corona-Pandemie auf eigene Verantwortung einverstanden bin. 

 

Ich habe die von der Chorleitung getroffenen Schutzmaßnahmen zur Kenntnis genommen. Die vorgeschrieben persönlichen Hygienemaßnahmen entsprechend dem Konzept der Evangelischen Kirchengemeinde
Straelen-Wachtendonk vom 02.12.2021 werde ich nach bestem Wissen und Gewissen befolgen.

 

 

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Ort, Datum          Unterschrift

 

 

 

Anlage 3

 

Gruppe/Arbeitskreis

 

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Tag und Zeit der Treffen

 

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Verantwortlich für die Einhaltungen des Hygienekonzeptes der Evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk 

(Vor- und Nachname, vollständige Adresse, Telefonnummer/ E-Mail-Adresse)

 

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Das Hygienekonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk ist mir bekannt. Ich verpflichte mich, die Einhaltung der dort aufgestellten Hygieneanforderungen sicherzustellen.

 

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Ort, Datum                                                                             Unterschrift